Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung gibt volljährigen Menschen die Möglichkeit, für den Fall einer Einwilligungsunfähigkeit vorzusorgen. Mit ihr kann festgehalten werden, ob und inwiefern eine ärztliche Behandlung oder pflegerische Begleitung stattfinden soll oder ob diese abgelehnt wird. Sie ist für die Beteiligten wie z.B. Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegende, Betreuer oder juristische Instanzen verbindlich.
Weitere Informationen zur Patientenverfügung sowie Textbausteine als Word- oder PDF-Dokumente finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Ärztinnen und Ärzte Ihnen keine Patientenverfügung zur Verfügung stellen und diese zusammen mit Ihnen ausfüllen können.
Notfalldose
Die Notfalldose ist ein hilfreiches Werkzeug, um im Ernstfall wichtige Informationen schnell verfügbar zu haben. Diese kleine Dose, die im Kühlschrank aufbewahrt wird, enthält wesentliche medizinische Daten, Notfallkontakte und Informationen zur Patientenverfügung. Sie stellt sicher, dass Ihre Angaben im Notfall von Rettungskräften und Ärzten schnell gefunden werden können, was besonders wichtig ist, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, Auskunft zu geben.
Es wäre ideal, wenn Sie Ihre Notfalldose regelmäßig aktualisieren und an einem gut sichtbaren Ort im Kühlschrank aufbewahren. Denn was nützt die beste Patientenverfügung, wenn sie im Notfall nicht schnell gefunden wird?
Weitere Informationen zur Notfalldose und zur richtigen Handhabung finden Sie auf der Website der SOS-Info-Box International.